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   BVerwG, 28.04.1964 - I C 64.62   

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https://dejure.org/1964,30
BVerwG, 28.04.1964 - I C 64.62 (https://dejure.org/1964,30)
BVerwG, Entscheidung vom 28.04.1964 - I C 64.62 (https://dejure.org/1964,30)
BVerwG, Entscheidung vom 28. April 1964 - I C 64.62 (https://dejure.org/1964,30)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Vereinbarkeit eines genehmigungsbedürftigen Vorgangs des Bodenverkehrs mit einer geordneten städtebaulichen Entwicklung - Rechtliche Ausgestaltung einer Bodenverkehrsgenehmigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsanspruch auf Erteilung einer Bodenverkehsgenehmigung; Geordnete städtebauliche Entwicklung [hier: Streusiedlung im Außenbereich]

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 18, 242
  • MDR 1964, 698
  • DVBl 1964, 530
 
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Wird zitiert von ... (84)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 29.04.1964 - I C 30.62

    Außenbereich

    Auszug aus BVerwG, 28.04.1964 - I C 64.62
    Da die Baugenehmigungsbehörde die Zulässigkeit eines nicht bevorrechtigten Vorhabens im Außenbereich nicht nach ihrem Ermessen bejahen oder verneinen kann (Urteil vom 29. April 1964 - BVerwG I C 30.62 -), werden die Ausführungen des Berufungsgerichts zur Frage des Ermessensspielraumes bei der Entscheidung über die Bodenverkehrsgenehmigung der Zielsetzung des Bundesbaugesetzes und dem systematischen Zusammenhang der §§ 20, 21 Abs. 1 und 35 BBauG nicht gerecht.
  • BVerwG, 22.05.1962 - I C 95.61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 28.04.1964 - I C 64.62
    Wie sich aus den §§ 174 Abs. 4 und 177 Abs. 2 BBauG ergibt, ist die Rechtmäßigkeit der Versagung nach dem neuen Recht zu beurteilen (Urteil vom 22. Mai 1962 - BVerwG I C 95.61 -, Urteil vom 19. Dezember 1963 - BVerwG I C 105.62 -).
  • BVerwG, 19.12.1963 - I C 105.62

    Voraussetzungen für die Anfechtung der Genehmigung eines Bodenverkehrs durch

    Auszug aus BVerwG, 28.04.1964 - I C 64.62
    Wie sich aus den §§ 174 Abs. 4 und 177 Abs. 2 BBauG ergibt, ist die Rechtmäßigkeit der Versagung nach dem neuen Recht zu beurteilen (Urteil vom 22. Mai 1962 - BVerwG I C 95.61 -, Urteil vom 19. Dezember 1963 - BVerwG I C 105.62 -).
  • BGH, 19.12.2014 - V ZR 81/14

    Berücksichtigung der Billigkeitsschranke des § 9a ErbbauRG bei der aus einer

    Diese rechtliche Voraussetzung für die - hier erfolgte - Erteilung der Bodenverkehrsgenehmigung deckte sich mit den Maßstäben, die gemäß § 35 Abs. 1 und 2 BBauG aF für die Zulässigkeit von Vorhaben im Außenbereich galten (BVerwG, BVerwGE 18, 242, 245 f.; 20, 127, 130).

    Die Bodenverkehrsgenehmigung kam daher - entgegen der Ansicht der Revision - einer vorweggenommenen Entscheidung über die Zulässigkeit des Bauvorhabens gleich (BVerwG, BVerwGE 18, 242, 245; 19, 82, 84; 20, 127, 130; 48, 242, 245; NJW 1969, 73; Schrödter, Bundesbaugesetz, 2. Aufl. 1969, § 19 Rn. 2; Fickert, Zulässigkeit von Bauvorhaben, 2. Aufl. 1968, § 35 Rn. 306).

  • BGH, 07.02.1992 - V ZR 246/90

    Sachmängelgewährleistung für Bebaubarkeit eines Kaufgrundstücks, orientiert am

    Widerspricht eine Teilungsgenehmigung den bei ihrer Erteilung zu prüfenden Vorschriften, insbesondere des Bauplanungsrechts (für den hier maßgeblichen Außenbereich vgl. die auf öffentliche Belange abstellenden §§ 19 Abs. 1 Nr. 3, 20 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. § 35 BauGB; BVerwGE 18, 243 [BVerwG 28.04.1964 - I C 64/62]/245; BVerwG NJW 1968, 1690), dann bindet sie die Baugenehmigungsbehörde zwar zugunsten des Antragsstellers in dem in § 21 BauGB bestimmten Umfang.
  • BVerwG, 09.06.1976 - IV C 42.74

    Siedlungsbegriff des § 35 ABs. 3 BBauG; Privilegierung wegen der nachteiligen

    Das führt zudem innerhalb des angefochtenen Urteils zusätzlich darin zu Unklarheiten, daß das Erfordernis einer geordneten städtebaulichen Entwicklung in seiner Beziehung zu § 35 Abs. 3 BBauG zum einen - in Übereinstimmung mit dem Urteil vom 28. April 1964 - BVerwG I C 64.62 - BVerwGE 18, 242 (244) [BVerwG 28.04.1964 - I C 64/62] - als umfassender, also übergeordneter Begriff verstanden, andererseits aber nur einfach zu den öffentlichen.
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